Praxis Klasse A2
Ersterteilung
Grundausbildung nach der Fahrschülerausbildungsverordnung
Sonderfahrten: 5 x 45 Min Überlandfahrt, 4 x 45 Min Autobahnfahrt, 3 x 45 Min Beleuchtungsfahrt
Erweiterung
Grundausbildung nach der Fahrschülerausbildungsverordnung
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 ist Folgendes zu beachten:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigen Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss sich vorab der Prüfung davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, reduziert sich die Anzahl der Sonderfahrten auf 3 x 45 Min Überlandfahrt; 2 x 45 Min Autobahnfahrt; 1 x 45 Min Beleuchtungsfahrt