Praxis Klasse A2

Ersterteilung

Grundausbildung nach der Fahrschülerausbildungsverordnung
Sonderfahrten: 5 x 45 Min Überlandfahrt, 4 x 45 Min Autobahnfahrt, 3 x 45 Min Beleuchtungsfahrt

Erweiterung

Grundausbildung nach der Fahrschülerausbildungsverordnung

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 ist Folgendes zu beachten:

  1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigen Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss sich vorab der Prüfung davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, reduziert sich die Anzahl der Sonderfahrten auf 3 x 45 Min Überlandfahrt; 2 x 45 Min Autobahnfahrt; 1 x 45 Min Beleuchtungsfahrt