L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderzeuge mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h auch mit Anhänger.
  • Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
  • Eingeschlossene Klasse: keine
  • Mindestalter: 16