- Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Mitführen von Anhängern:
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg, ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3500 kg begrenzt.
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich