B

  • Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
  • Mitführen von Anhängern:
    • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg, ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3500 kg begrenzt.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich