A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/H
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
  • Eingeschlossenen Klassen: AM, A1, A2
  • Mindestalter:
    • Krafträder 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge 21 Jahre